Geistlich und informativ
Fahrradpilgertag
Umfrage für alle, die mitgefahren sind:
https://survey.lamapoll.de/Fahrradpilgern
Was? Fahrradpilgertag
Mit dem Fahrrad geht es gemeinsam von Kirche zu Kirche. An den Stationen gibt es Pausen, Andachten mit Angeboten für Groß und Klein und Stempel zum Sammeln.
Wann? 2. Juni 2024
Wo? Start um 9.00 Uhr in Hohenthurm (Pfarrhof)
Wohin?
Es ist möglich, Stationen einzeln zu besuchen oder Teilrouten mitzufahren. Hierfür bitte die geplanten Aufenthaltszeiten beachten.
Was noch? Frühstück, Getränke und alles Nötige für unterwegs bitte selbst mitbringen (z. B. Fahrrad, Fahrradhelm, Sonnenschutz, wettergerechte Kleidung, Picknickdecke).
Für Mittagessen und Getränke an den Pausenstationen ist gesorgt.
Kuchenspenden für den Abschluss in Hohenthurm sind willkommen. Diese können vor dem gemeinsamen Start in Hohenthurm abgegeben werden.
Wer? Für die Mitfahrt und die Teilnahme am Mittagessen wird um Anmeldung gebeten,
bis 15. Mai 2024 unter:
> fahrradpilgern@pfarramt- hohenthurm.de
> 034602 50111
Neues Verfahren für Kirchensteuer auf Kapitalerträge
Haben Sie auch Post von Ihrer Bank oder Versicherung erhalten wegen der Kirchensteuer? In Deutschland sind auf Kapitalerträge, also z.B. auf Zinsen, Steuern zu zahlen. Festgelegt ist auch, dass, genau wie bei der Lohnsteuer, 9 % dieser Kapitalertragssteuer noch als Kirchensteuer zu entrichten sind.
Ausführliche Informationen dazu finden Sie hier mit einem Klick!
Ahnenforschung
Alle älteren Kirchenbücher der Gemeinden des Pfarrbereichs sind auf Mikrofilm archiviert und im zentralen Archiv unserer Kirche einsehbar. Anfragen zu Kirchenbucheintragungen vor 1875 sind darum an dieses Archiv zu richten.
Archiv der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland, Standort Magdeburg.
Freiherr-vom-Stein-Str. 47
39108 Magdeburg
www.archive-bibliotheken-ekm.de
Tel. 0391/506659-90
Fax 0391/506659-96
E-Mail:
Die aktuellen Kirchenbücher befinden sich im Pfarramt Hohenthurm.
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Telefonandachten
Täglich neu Mut machende Gedanken aus Gottes Wort.
- 06441 20816-11 (Deutsch)
- 06441 20816-12 (Englisch)
- 06441 20816-13 (Russisch)
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Gemeindebeitrag
Der Gemeindebeitrag wird von allen volljährigen Kirchenmitgliedern erbeten.
Der Gemeindebeitrag kommt in voller Höhe Ihrer Kirchengemeinde zugute und dient der Unterstützung ihrer vielfältigen Aufgaben.
Die Synode unserer Landeskirche hat für den Gemeindebeitrag folgende Richtwerte beschlossen:
für Gemeindeglieder über 18 Jahre ohne eigenes Einkommen, volljährige Schüler, Auszubildende und Studenten und Sozialhilfeempfänger 1,25 € pro Monat, entspricht einem Jahresbeitrag von 15 € für Kirchensteuerzahlende Gemeindeglieder 3,50 € pro Monat, entspricht einem Jahresbeitrag von 42,00 €.
Gemeindeglieder, die keine Kirchensteuern zahlen (einschließlich Rentner und Arbeitslosengeldempfänger) werden um einen Beitrag nach folgender Tabelle gebeten.
Monatliches Einkommen (netto) |
Gemeindebeitrag monatlich |
entspricht einem Jahresbeitrag von |
bis 600 € | 3,00 € | 36,00 € |
bis 700 € | 3,50 € | 42,00 € |
bis 800 € | 4,00 € | 48,00 € |
bis 900 € | 4,50 € | 54,00 € |
bis 1000 € | 5,00 € | 60,00 € |
Unter "Downloads" (siehe Leiste oben) können die Anschreiben zum Gemeindebeitrag der jeweiligen Gemeinden aufgerufen werden.
Die nächsten Zahltage stehen noch nicht fest.
Der Gemeindebeitrag kann auch unter folgender Bankverbindung überwiesen werden
Empfänger: Kreiskirchenamt Halle
Konto-Nr.: 1553864026
BLZ: 35060190
Kreditinstitut: KD-BANK DORTMUND
Zahlungsgrund: Gemeindebeitrag RT (Nummer Ihrer Gemeinde) + Ihr Name
Brachstedt: | RT 3678 |
Baschwitz: |
RT 3679 |
Hohenthurm: |
RT 3680 |
Maschwitz: |
RT 3681 |
Niemberg: |
RT 3682 |
Oppin: |
RT 3683 |
Peißen: |
RT 3684 |
Zwebendorf: |
RT 3686 |
Plößnitz: RT selbstverwaltend : Empfänger : Ev. KG Plößnitz
3685 IBAN: DE38 8005 3762 0374 0070 10
BIG : NOLADE21Hal
Bank: Sparkasse
Wiedereintritt in die Kirche
Der Weg zurück kann ein Schritt nach vorn sein
Getauft. Konfirmiert. Ausgetreten? Lebenswege verlaufen nicht geradlinig.
Getauft, konfirmiert, kirchlich verheiratet…
Das ist kein selbstverständlicher Lebenslauf mehr. Heute bahnt sich jeder Mensch seinen eigenen Lebensweg. Das Leben erfährt Brüche. Nur zerbrechen soll es daran nicht. Vielleicht stellt sich bei Ihnen die Sehnsucht nach Wegweisern ein, und die Kirche rückt wieder in Ihren Blick. Der erste Schritt, um wieder in Kontakt zur Kirche zu kommen, fällt nicht immer leicht.
Doch er ist möglich. Sie werden erwartet.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich wieder in die Kirche eintreten will?
Die Pfarrerin oder der Pfarrer Ihrer Gemeinde vereinbart gerne ein Gespräch mit Ihnen. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie Ihren Wiedereintritt und gehören dann zu der Kirchengemeinde, in deren Bereich Sie wohnen oder die Sie selbst gewählt haben.
Werde ich noch einmal getauft?
Die Taufe ist einmalig. Darum werden Sie bei einem Kircheneintritt nicht noch einmal getauft, auch dann nicht, wenn Sie früher einer anderen anerkannten christlichen Gemeinschaft angehört haben.
Und wenn ich vorher keiner christlichen Gemeinschaft angehört habe?
Dann werden Sie durch die Taufe in die evangelische Kirche aufgenommen. Dem Gottesdienst gehen in der Regel ein Taufunterricht oder Taufgespräche voraus.
Werde ich der Gemeinde vorgestellt?
Nicht ausdrücklich. Wenn Sie es gerne möchten, kann in einem Gottesdienst Ihr Eintritt bekannt gemacht werden.
Was habe ich von der Mitgliedschaft in der Kirche?
Die Kirche ist eine große Gemeinschaft. Sie übernimmt soziale und diakonische Aufgaben. In der Kirche tauschen sich die Menschen über ihren Glauben aus und bekommen dadurch neue Anregungen für die großen Fragen nach Ursprung, Sinn und Ziel des Lebens. Darüber hinaus erwerben Sie mit der Kirchenmitgliedschaft verschiedene Rechte. Sie können Pate werden, sich konfirmieren und kirchlich trauen lassen und das christliche Begräbnis in Anspruch nehmen. Die vielen Angebote Ihrer Kirchengemeinde stehen Ihnen offen.
Sie haben zudem das Recht, an den Wahlen zum Gemeindekirchenrat teilzunehmen, selbst zu wählen oder sich in ein kirchliches Amt wählen zu lassen.
Was kostet mich der Eintritt?
Der Eintritt in die evangelische Kirche ist, im Unterschied zum Austritt bei den staatlichen Stellen, kostenlos.
Was kostet mich die Mitgliedschaft?
Es gibt viele Kirchenmitglieder, die keine Kirchensteuer zahlen (z.B. Jugendliche, Studierende, Arbeitslose, Rentner). In der Regel werden 9 Prozent der Lohn- oder Einkommenssteuer einbehalten.
Die Kirche ist dankbar, dass ihre Mitglieder die kirchliche Arbeit mit Spenden und Kollekten und vor allem mit der Kirchensteuer unterstützen. Die Gemeinden erbitten von allen erwachsenen Gemeindegliedern einen jährlichen Beitrag zur Unterstützung der Arbeit vor Ort.
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Trauerfeier und Beerdigung
In Würde Abschied nehmen
Der Abschied gehört zum Leben
Einen lieben Menschen gehen zu lassen, gehört zum Schwersten, was wir im Leben bewältigen müssen. Die Endgültigkeit des Todes macht uns hilflos. Häufig wird der Tod als plötzlich erlebt. Viele wissen dann nicht, was zu tun ist. Wo finden Trauernde Rat und Hilfe? Wo gibt es einen Raum für Trauer und Tränen, Klage oder auch Zorn? Die evangelische Kirche bietet Hilfe und Trauerbegleitung an. Die Bibel stellt uns Worte der Klage und des Trostes zur Verfügung, wenn eigene Worte fehlen oder unser Mund stumm geworden ist. Der christliche Glaube gibt Kraft, dem Tod zu begegnen. Die christliche Hoffnung reicht über den Tod hinaus.
Abschied nehmen
Die Gestaltung eines würdigen Abschiedes liegt in der Verantwortung der Angehörigen. Es ist ratsam, sich Zeit für eigene Überlegungen und persönliche Entscheidungen zu nehmen.
Das können Sie tun
Wenn der Tod zu Hause eintritt, rufen Sie Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt an und informieren Sie ein Bestattungsinstitut Ihrer Wahl. Der Leichnam darf nach Eintritt des Todes bis zu 36 Stunden im Haus in einem kühlen Raum bleiben. Bestattungsunternehmen helfen dabei, den Verstorbenen oder die Verstorbene herzurichten. In Krankenhäusern und Pflegeheimen aber auch in den Bestattungsinstituten gibt es oft besondere Räume, indenen die Verstorbenen noch einmal aufgebahrt werden, damit die Angehörigen Abschied nehmen können. Erkundigen Sie sich über die Möglichkeiten vor Ort. Am Sterbebett können Sie eine Kerze anzünden, das Vaterunser oder ein anderes Gebet sprechen. Wenn möglich, kommt auch Ihre Pfarrerin oder Ihr Pfarrer hinzu. Wenn Sie es wünschen, wird dem Leichnam im Sarg auch die Lieblingskleidung angezogen.
Trauerfeier und Bestattung
Alle Glieder der evangelischen Kirche haben das Recht auf eine kirchliche Beerdigung. Manchmal wissen Kinder oder Enkel nicht, dass ihre Mutter oder der Großvater in der Kirche war. Gerade ältere Menschen erhalten oft ihre Kirchenmitgliedschaft aufrecht, weil sie ein christliches Begräbnis wünschen. Auch wenn die übrige Familie nicht mehr zur Kirche gehört, kann der Kontakt zur zuständigen Pfarrerin oder Pfarrer aufgenommen werden, um diesen letzten Wunsch zu erfüllen.
In besonderen Fällen kann auch bei fehlender Kirchenzugehörigkeit dem Wunsch nach einem christlichen Begräbnis stattgegeben werden.
Die Friedhöfe bieten Reihen- und Wahlgräber sowie Urnengemeinschaftsanlagen. Sie können zwischen Erdbestattung und Urnenbeisetzung wählen. Wenn Sie sich für eine anonyme Stelle entscheiden, denken Sie daran, dass diese Entscheidung nicht mehr rückgängig gemacht werden kann. Ihre Familie hat dann keinen persönlichen Ort für die Trauer. Das wird im Nachhinein oft bedauert.
Begleitung Trauernder
Pfarrerinnen und Pfarrer der evangelischen Kirche begleiten Sie durch die schwere Zeit der Trauer und des Abschiedes. Auf Wunsch stehen sie auch zur Sterbebegleitung und der Aussegnung bereit, bevor der Sarg aus dem Haus getragen wird. In den Krankenhäusern fragen Sie bitte nach der Klinikseelsorge.
Im Trauergespräch können Sie ihre Gedanken und Gefühle zum Ausdruck bringen. Es ist Raum, über die oder den Verstorbenen zu sprechen und darüber, was Sie gemeinsam erlebt haben, ebenso wie über das, was möglicherweise schwierig war.
Pfarrerinnen und Pfarrer sind dem Beichtgeheimnis verpflichtet. Sie werden nur das, wofür Sie Ihr Einverständnis gegeben haben, in ihrer Traueransprache aufgreifen.
Gemeinsam besprechen Sie die Ausgestaltung der Trauerfeier, suchen ein Bibelwort für die Predigt aus und beraten über geeignete Musik.
Nach der Beerdigung können Sie weitere Trauerbesuche verabreden oder sich einer Trauergruppe anschließen und so begleitet zurück ins Leben gehen.
Am Ewigkeitssonntag (Totensonntag) wird in Ihrer Kirchengemeinde der verstorbenen Angehörigen gedacht.
Kann jemand, der nicht in der Kirche war, kirchlich beerdigt werden?
Wer aus der Kirche austritt, erklärt damit, dass er auf eine kirchliche Trauerfeier verzichtet. Stattdessen kann ein Redner eine Trauerfeier durchführen. Die Kosten für den Redner müssen Sie selbst bezahlen, und die Bestattung gilt dann nicht als kirchliche Bestattung. Wenn Sie als Angehörige Trost suchen, können Sie sich selbstverständlich an Ihren Pastor / Ihre Pastorin wenden.
Kann jemand, der Selbstmord begangen hat, kirchlich bestattet werden?
Ja, ein Selbsttötung ist kein Hinderungsgrund mehr für eine kirchliche Bestattung.
Kann ich auf einem Friedhof meiner Wahl bestattet werden?
Das richtet sich nach der Satzung der jeweiligen Friedhöfe.
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Die Trauung
Ein verheißungsvoller Schritt
Heiraten heißt Ja zueinander sagen. Glückliche Paare empfinden ihre Liebe als ein Geschenk des Himmels – als etwas, das ihnen anvertraut ist und wofür sie dankbar sind. Viele möchten darum nach einiger Zeit des Kennenlernens heiraten und eine eigene Familie gründen. Zu dem momentanen Glück kommt dann die Entscheidung für den gemeinsamen Lebensweg.
Gottes Segen für die Liebe.
In einer kirchlichen Trauung empfangen Sie Gottes Segen für Ihren gemeinsamen Lebensweg. Die segnende Handauflegung als Zeichen für den Zuspruch Gottes gibt Ihnen Kraft und Zuversicht für Ihren gemeinsamen Weg.
Das Glück gemeinsam feiern.
Die kirchliche Trauung ist ein feierlicher und dabei sehr persönlicher Gottesdienst in der festlichen Atmosphäre einer Kirche. Mit dem Traugottesdienst tragen Sie als Paar Ihre Entscheidung füreinander nach außen. In der Traupredigt wird Ihr persönlicher Trauspruch ausgelegt. Dabei klingt etwas von Ihrem bisherigen Werdegang an. Die Auswahl der Lieder und der Fürbitten wird auf Ihre persönliche Situation abgestimmt.
Wenn Sie sich für eine kirchliche Trauung entschieden haben, nehmen Sie Kontakt zu Ihrer Kirchengemeinde auf oder fragen Sie eine Pfarrerin oder einen Pfarrer Ihrer Wahl.
Es wird ein Traugespräch verabredet. Das kann in der Kirchengemeinde stattfinden. Persönlicher ist es im eigenen Zuhause.
Geheiratet wird gern zu bestimmten Wunschterminen. Melden Sie sich deshalb frühzeitig an und legen Sie sich auch einen Ausweichtermin zurecht.
Wenn die Braut oder der Bräutigam der katholischen Kirche angehört, kann eine evangelische Trauung unter Mitwirkung des katholischen Geistlichen gefeiert werden oder eine katholische Trauung unter Mitwirkung der oder des evangelischen Geistlichen.
Gehört ein Ehepartner nicht zur Kirche, kann das Paar den Segen für den gemeinsamen Weg in einem Gottesdienst zur Eheschließung empfangen.
Es ist möglich, die Trauung mit der Taufe der zur Familie gehörenden Kinder zu verbinden.
Wir wollen uns von einem Pfarrer oder einer Pfarrerin trauen lassen, die wir kennen, die aber nicht in der Gemeinde arbeiten, in der die Trauung stattfindet. Ist das möglich?
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Sprechen Sie Einzelheiten mit Ihrem Pfarramt vor Ort ab.
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